Fahrtkosten zu meiner schwerbehinderten Mutter
Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: Außergewöhnliche Belastung, Eltern, Schwerbehinderung, Fahrtkosten,
Seit dem Tod meines Vaters im Jahre 2007 fahre ich monatlich zu meiner Mutter, die in ihrem eigenen Haushalt lebt. Die einfache Strecke beträgt 450 km. Meine Mutter ist 80 Jahre alt zu 80 % schwerbehindert und hat Pflegestufe II. Ich fahre also dorthin um sie in der Haushaltsführung zu unterstützen und sie zu pflegen. Mein Finanzamt verneint die Absetzbarkeit. Hat Einspruch Aussicht auf Erfolg? Danke für die info
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
In diesem Fall hat ein Einspruch wenig Aussicht auf Erfolg. Die Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass Besuchsreisen zu auswärts wohnenden Angehörigen grundsätzlich durch den Familienleistungsausgleich und den Grundfreibetrag abgegolten sind. Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 33 EStG ist nur unter ganz besonderen Umständen als zwangsläufig und außergewöhnlich anzuerkennen. Dennoch haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, einen (kostenfreien) Einspruch einzulegen. Sie könnten die entsprechenden Gründe darlegen und eine erneute Prüfung des Sachverhaltes beantragen. Allerdings ist zu beachten, dass bei einem Einspruch auch eine sog. Verböserung eintreten kann, d. h. dass das Finanzamt in anderen Punkten zu Ihren Ungunsten abweichen kann.
Ihr Frag-Steuertipps-Team