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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
4 Monaten 26 Tagen

Einsatz:50,00€

 
 

Einkommensteuernachzahlung

Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: Abweichung, Steuererklärung, Elster, Werbungskosten,

Ich (Angestellter, ledig, keine Kinder) habe meine Einkommensteuererklärung mit der Elster-Software vorbereitet. Dort gibt es die Möglichkeit, die Höhe der voraussichtlichen Erstattung oder Nachzahlung berechnen zu lassen. Laut der Software wird für 2009 voraussichtlich eine geringe Nachzahlung erforderlich. Ich wundere mich darüber, weil ich in den vergangenen Jahren immer eine Erstattung von mehreren hundert Euro erhalten habe und es bei meiner Einkommens- und Ausgabensituation keine großen Änderungen gab. Weshalb kann es zu dieser Nachzahlung kommen und durch welche Angaben lässt sich diese vielleicht doch noch verhindern? Größere Sonderausgaben, wie für einen Umzug, sind im letzten Jahr bei mir nicht angefallen, außergewöhnliche Belastungen liegen auch nicht vor, ebenso keine doppelte Haushaltsführung oder Mehraufwendungen für Auswärtstätigkeit. Könnte der Grund für die Nachzahlung darin liegen, dass mein zu versteuerndes Einkommen 2009 direkt über einer "Stufe" im Einkommensteuertarif liegt? Vielen Dank!

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Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 08.03.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Bei der Berechnung handelt es sich um eine vorläufige Berechnung, die nicht verbindlich ist. Grundsätzlich ist mit dem Lohnsteuereinbehalt die Jahressteuer abgegolten, so dass keine Nachzahlung zu erwarten sein sollte. In diesem Fall könnte die Nachzahlung auf der von Ihnen angesprochene sog. kalte Progression beruhen.

Bitte überprüfen Sie alle gemachten Eingaben nochmals. Haben Sie vielleicht Krankengeld oder Kurzarbeitergeld erhalten und eingetragen ?

Es wurde auch nur der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von EUR 920,00 berücksichtigt. Bitte prüfen Sie, ob die tatsächlichen Werbungskosten höher sind. Als Werbungskosten kommen alle Aufwendungen in Betracht, die zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Arbeitseinkünfte dienen.

Folgende Werbungskosten sind beispielhaft abzugsfähig:

- Fahrten Wohnung Arbeitsstätte: einfache Entfernung in km a EUR 0,30. Aus Vereinfachungsgründen geht man bei einer ganzjährigen Beschäftigung von durchschnittlich 220 Arbeitstagen pro Jahr aus.
- Pauschalen für Arbeitsmittel (EUR 110) sowie Kontoführung (EUR 16)
- Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Beschäftigung, z. B. Fortbildungen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass konkrete Fallüberprüfungen auf diesem Wege nicht vollständig möglich sind. Falls Sie den "Fehler" nicht finden, könnten Sie nach Erhalts des Steuerbescheides auch einen Kollegen vor Ort mit der Überprüfung beauftragen. Nach Erhalt des Bescheides haben Sie einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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