Steuer Themen

Aktuelle Steuer-Top-Themen

Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
5 Monaten 19 Tagen

Einsatz:50,00€

 
 

Einkommensteuer

Themengebiet: Kindergeld
Schlagworte: auswärtige, Freibetrag, Unterbringung, Erstsemester, Studium,

Unser Sohn studiert (1. Semester) auswärts, hat dort eine Unterkunft und kein eigenes Einkommen (Unterstützung durch Eltern.
(2009 Zinseinkünfte ca. 80,-- €)
Bafög wird nicht gewährt.
Welche Kosten/Aufwendungen können wir bei der ESt absetzen?
Kindergeld und Kinderanteil im Ortszuschlag
erhalten wir.

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 21.03.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:


Für die auswärtige Unterbringung Ihres Sohnes können Sie gemäß § 33a Absatz 2 EStG einen Freibetrag in Höhe von EUR 924,00 beantragen. Dieser dient der Abgeltung des Sonderbedars eines sich in Berufsausbildung
befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht. Die eigenen Einkünfte des Kindes dürfen EUR 1.848,00 nicht übersteigen. Sie können den Freibetrag auf der Anlage Kind, Zeile 41 und 42, beantragen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung

Ihre Frage ist nicht dabei?Alle Fragen zum
Thema anzeigen
Eigene Frage
stellen