Einkommensteuer
Themengebiet: Kindergeld
Schlagworte: auswärtige, Freibetrag, Unterbringung, Erstsemester, Studium,
Unser Sohn studiert (1. Semester) auswärts, hat dort eine Unterkunft und kein eigenes Einkommen (Unterstützung durch Eltern.
(2009 Zinseinkünfte ca. 80,-- €)
Bafög wird nicht gewährt.
Welche Kosten/Aufwendungen können wir bei der ESt absetzen?
Kindergeld und Kinderanteil im Ortszuschlag
erhalten wir.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Für die auswärtige Unterbringung Ihres Sohnes können Sie gemäß § 33a Absatz 2 EStG einen Freibetrag in Höhe von EUR 924,00 beantragen. Dieser dient der Abgeltung des Sonderbedars eines sich in Berufsausbildung
befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht. Die eigenen Einkünfte des Kindes dürfen EUR 1.848,00 nicht übersteigen. Sie können den Freibetrag auf der Anlage Kind, Zeile 41 und 42, beantragen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team