Dauernde Lasten
Themengebiet: Sonderausgaben
Schlagworte: Renten, Sonderausgaben, Übergabeverträge, dauernde Lasten,
Welche Kosten (tatsächliche und imaginäre) kann man bei den dauernden Lasten, insbesondere bei der Übergabe von Wohneigentum im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, noch ansetzen. Gibt es dabei Pauschbeträge oder muss alles entsprechend nachgewiesen werden?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Bei Übergabeverträge die nach dem 1.1.2008 abgeschlossen werden und die privates Immobilien- oder Kapitalvermögen betreffen entfällt der Sonderausgabenabzug (Renten und dauernde Lasten). Steuerlich begünstigt wird dagegen nur noch die Übergabe von Betriebsvermögen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG 2008).
Ihr Frag-Steuertipps-Team