Studiengebühren und Kosten für auswärtige Unterbringung
Themengebiet: Kindergeld
Schlagworte: auswärtige, 33a, Unterbringung, Studium,
Als vollberufstätige Eltern unseres Sohnes tragen wir die Kosten seines Studiums ohne staatliche Unterstützung. Lt. Urteil (AZ: VI 62/08) des Bundesfinanzhofes sind erhöhte Studiengebühren durch das Kindergeld abgegolten.
Wie verhält es sich mit den Kosten der Unterbringung, den Fahrtkosten am Studienort und nach Hause sowie aller sonstigen Kosten wie Verpflegung, Versicherung usw.?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Neben dem Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht grundsätzlich weiterhin ein Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von bis zu EUR 924,00.
Die Voraussetzungen werden in § 33a Absatz 2 EStG definiert. Hier heisst es:
"Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld besteht, kann der Steuerpflichtige einen Freibetrag in Höhe von 924 Euro je Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. Dieser Freibetrag vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 2 und 4 des Kindes, soweit diese 1 848 Euro im Kalenderjahr übersteigen, sowie um die von dem Kind als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bezogenen Zuschüsse. Für ein nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind mindern sich die vorstehenden Beträge nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 5. Erfüllen mehrere Steuerpflichtige für dasselbe Kind die Voraussetzungen nach Satz 1, so kann der Freibetrag insgesamt nur einmal abgezogen werden. Jedem Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte des Abzugsbetrags nach den Sätzen 1 bis 3 zu. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich."
Mit diesem zusätzlichen Freibetrag sind alle Kosten im Zusammenhang mit der auswärtigen Unterbringung abgegolten. Der Freibetrag wird in Anlage Kind, Zeile 41-43, beantragt.
Ihr Frag-Steuertipps-Team