Kapitalertragssteuer
Themengebiet: Abgeltungssteuer
Schlagworte: Kapitalertragsteuer, Anlage Kap, Übertragung Depot, Kapitaleinkünfte,
Im Zeitraum 1.1.2005 bis 9.9.2008 wurden bei der Citibank diverse, normale Anleihen gekauft.
Am 9.9.2008 wurde das Depot an die Comdirectbank übertragen, höchstwahrscheinlich ohne
Übertrag der Anschaffungsdaten.
Im folgenden Zeitraum 9.9.2008 bis 1.8.2009 wurden weitere Anleihen über die Comdirectbank zugekauft.
Am 30.7.2009 wurde das Depot an die ING-Diba übertragen. Nach Aussage der ING-Diba ohne Übertrag
der Anschaffungsdaten.
Nun kommt es laufend zu Endfälligkeiten der Anleihen, wobei die ING-Diba die Pauschalbesteuerung
des fiktivben Gewinns in Höhe von 30% des Nominalwerts vornimmt, obwohl die Anleihen eindeutig vor
dem 1.1.2009 angeschafft wurden.
Nach Aussage der ING-Diba reicht die Vorlage der Kaufabrechnungen der Anleihenkäufe nicht aus.
Die Comdirectbank hat bisher trotz mehrmaliger Aufforderung die Anschaffungsdaten nicht an die
ING-Diba übermittelt.
Was kann ich untermehmen, um die 30 %tige Pauschalbesteuerung zu verhindern?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Gewinne aus der Endfälligkeit der Anleihen sind in diesem steuerfrei, sofern die Voraussetzungen des § 23 EStG a. F. vorliegen (1-Jahresfrist). Eine Übertragung in ein anderes Depot des Steuerpflichtigen ist keine Anschaffung. Die zu Unrecht einbehaltene Quellensteuer kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet werden. Hierzu füllen Sie die Anlage KAP vollständig aus, kreuzen Zeile 5 an und fügen die entsprechende Belege hinzu. Das Finanzamt wird die entsprechenden Anschaffungs- / Veräußerungszeitpunkte prüfen und dann die Korrektur vornehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abgabe der Anlage KAP alle Kapitaleinkünfte erklären müssen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team