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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 10 Monaten 14 Tagen

Einsatz:50,00€

 
 

Umzugsdienstleistungen

Themengebiet: Handwerker, Haushaltshilfen
Schlagworte: Umzugskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Umzüge, Einkommensteuer,

Kann ich die Umzugskosten in meiner Steuererklärung angeben, wenn ich den Umzug meiner Tochter per Überweisung bezahle?
Der Auftrag dazu wird von mir an die Umzugsfirma gegeben. Meine Tochter wohnt in einer eigenen Wohnung und zieht in ein neues Einfamilienhaus ein (selbst gebaut/gekauft).

 

Antwort

Antwort von
Heike Ufer
am 22.03.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Die Umzugskosten können nicht in Ihrer eigenen Steuererklärung angegeben werden,
da nur ausschließlich Tätigkeiten begünstigt werden, wenn diese in Ihrem eigenen Haushalt erfolgen (BMF-Schreiben vom 26.10.2007, BStBl. 2007 I S. 783 Rz. 2).

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung

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