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Frage gestellt vor
1 Jahren 10 Monaten 7 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

Rentenbeginn in der Steuererklärung

Themengebiet: Renten und Pensionen
Schlagworte: Rentenbeginn, Basisrente, Formular, Renteneintritt,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin regelmäßiger Bezieher und Nutzer Ihrer Steuersparerklärung plus aber leider konnte ich dort nirgendwo eine Anwort auf meine Frage finden:
Ich beziehe seit dem 1.5.1997 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Zum 1.7.2008 (bin im Juni 1943 geboren) wurde diese in die reguläre Altersrente formhalber gewandelt, die Rentenhöhe hat sich nicht geändert.
Der Rentenbeginn meiner "Basisrente" ist also der 1.5.1997. Ich bin also der Meinung, dass ich bei der Steuererklärung dieses Datum eingeben muß. Ihr Programm akzeptiert dies aber nicht wenn ich "Altersrente" auswählt habe! Kann ich die Angabe "Altersrente" ignorieren oder z. B. mit "Basisrente" überschreiben und wird dies vom Finanzamt akzeptiert? Der Rentenbeginn vor 2005 ist natürlich ausschlaggebend für die günstigere Besteuerung!!
Auf den Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung ist interessanterweise von der bisherigen und der aktuellen Regelaltersrente die Rede. Diese Auswahl ist aber in ihrem Programm nicht zu finden.
mfg

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zur Frage

Anhang vorhanden

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 03.04.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Bitte überschreiben Sie in diesem Fall das Wort "Altersrente" und tragen das Wort "Basisrente" ein. Das Datum ist der 1.5.1997. Sie sollten in jedem Fall vorsichtshalber die Rentenbescheide mit zum Finanzamt senden.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 06.04.2010

 
Hallo,
vielen Dank für Ihren Rat!
Leider funktioniert das aber nicht!
Ihr Programm läßt nicht zu, dass man eigene Texte einträgt! Wenn ich "Altersrente" mit "Basisrente" überschreibe kommt eine Warnmeldung: "Bitte wählen sie einen Eintrag aus der Liste!" und ich kann den Programmpunkt nicht schließen ohne dem Folge zu leisten!!
Bitte schauen Sie sich das im Steuerprogramm selbst einmal an. Hoffentlich habe ich nicht vorschnell (gut) bewertet!?
mfg.

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Marc Pokropowitz
am 11.04.2010

 
Sehr geehrter Fragesteller,

diese programmtechnische Frage werden wir prüfen und uns baldmöglichst melden.

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 

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