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Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 9 Monaten 22 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

Lohnsteuertabellen 2010

Themengebiet: Lohn und Gehalt
Schlagworte: Vorsorgepauschale, Lohnabzug, Lohnsteuer, Vorsorgeaufwendungen,

Mein Mann ist Vorstand einer AG ( städtische Tochter ). Als solcher ist er nicht rentenversicherungspflichtig und hat auch keine Pensionszusage oder steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zur Alters- vorsorge. Er ist in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert und
zahlt den nach der Beitragsbemessungsgrenze zu erbringenden Höchstbeitrag von 1094,50 € zu 100% selbst aus dem versteuerten Einkommen im Wege des Lohnabzugs.Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wird bei der Gehaltszahlung zusätzlich steuerpflichtig ausgezahlt.Welche Vorsorgepauschale und damit welche Lohnsteuertabelle ist anzuwenden.

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 26.05.2010

 
Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Zunächst bitten wir die aus technischen Gründen verpätete Beantwortung der Frage zu entschuldigen. In der Sache ist zunächst grundsätzlich anzumerken, dass ab dem Jahr 2010 eine Vorsorgepauschale nicht mehr in der jährlichen Steuererklärung gewährt wird, sondern nur noch beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Ab dem Jahr 2010 sind nur noch tatsächlich gezahlte Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Beim Lohnsteuerabzug ab Januar 2010 erhalten u.a. Angestellte weiterhin eine Vorsorgepauschale. Neu ist aber deren Berechnung und Struktur. Die bisherige Günstigerprüfung wird nicht mehr durchgeführt. Es wird auch nicht mehr unterschieden zwischen ungekürzter und gekürzter Vorsorgepauschale. Berücksichtigt wird aber auf jeden Fall eine Mindestvorsorgepauschale.

An dieser Stelle kann die genaue Berechnung der Vorsorgepauschale leider nicht dargestellt werden, insoweit wird auf § 39 b Abs. 2 Satz 5 Einkommensteuergesetz verwiesen. Zum Teilbetrag der Rentenversicherung wird die Mindestvorsorgepauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung hinzugezählt. Bei Steuerklasse III sind dies 12 % des Arbeitslohns, höchstens 3.000,00 € pro Jahr. Sind die tatsächlich nachgewiesenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge höher, werden diese berücksichtigt.


Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 27.05.2010

 
Aus Ihrer Antwort ist für mich nicht so klar erkenntlich ob in diesem Fall für die freiwillig gezahlten Rentenversicherungs-beiträge an die gesetzliche Rentenver-sicherung der Anteil der Vorsorgepauschale berücksichtigt wird. ( die Beiträge zur privaten Kranken u. Pflegeversicherung übersteigen nach Abzug des steuerfreien Arbeitgeberanteils 3000,- € )

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Marc Pokropowitz
am 27.05.2010

 
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Nachfrage beantworten wir wie folgt:

Die im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Vorsorgepauschale besteht aus
1. dem Teilbetrag Rentenversicherung
2. dem Teilbetrag Krankenversicherung bzw. der Mindestvorsorgepauschale und
3. dem Teilbetrag Pflegeversicherung bzw. der Mindestvorsorgepauschale.

Der Teilbetrag der Rentenversicherung beträgt 9,95 % des Arbeitslohnes, wobei die 9,95 % sich aus dem hälftigen Rentenversicherungssatz ergibt. Der Arbeitslohn ist dabei auf die Beitragsbemessungsgrenze (5.500,00 € West) beschränkt. Von diesem Wert werden 40 % als Teilbetrag der Rentenversicherung in der Vorsorgepauschale berücksichtigt.

In der Steuerklasse III beträgt die Mindestvorsorgepauschale 12 % des Arbeitslohns, höchstens 3.000,00 € pro Jahr.

Diese Werte stellen die Berücksichtung der Aufwendungen im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch die Vorsorgepauschale dar. Demgegenüber steht die Berücksichtigung von tatsächliche Beiträgen im Rahmen der Steuererklärung. Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, können Sie diese gerne in einer neuen Frage auf diesem Portal einstellen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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