Steuerklasse wenn der Ehepartner im Ausland arbeitet
Themengebiet: Lohnsteuerkarte
Schlagworte: Steuerklasse, Ausland,
Welche Steuerklasse kann ich nach der Heirat wählen, wenn ein Steuerpflichtiger in Deutschland arbeitet und auch einen Deutschen Arbeitgeber hat, der andere Steuerpflichtige überwiegend von Deutschland aus (teilweise aber auch in England) arbeitet aber einen englischen Arbeitgeber mit Sitz in in England hat; Wohnadresse für beide ist Deutschland.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Unabhängig davon, dass evtl. der vom englischen Arbeitgeber erhaltene Lohn auch in Großbritannien der Besteuerung unterliegt, ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin weiterhin in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Entscheidend hierfür ist der Wohnsitz, und dieser befindet sich in der BRD.
Für die Steuerklassenwahl sind somit keine Besonderheiten zu beachten. Es gelten die allgemeinen Regelungen.
Um unterjährig den größten Liquiditätsvorteil in Anspruch zu nehmen, empfiehlt es sich, dass derjenige, der in Deutschland den höchsten Arbeitslohn erzielt die Lohnsteuerklasse III wählt. Erzielt auch der andere Ehegatte Lohneinkünfte in Deutschland erfolgt der Lohnsteuerabzug bei diesem dann zwangsläufig nach der Lohnsteuerklasse V