Kapitalerträge
Themengebiet: Abgeltungssteuer
Schlagworte: Sparerpauschbetrag, Kapitalvermögen, Kapitalerträge, Werbungskosten,
Kann ich für Börsengeschäfte als Werbungskosten Orderentgeld, Maklercourtage oder z.B. fremde Spesen geltend machen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Für private Anleger gilt ab 01.01.2009 ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen von 801 Euro (bzw. 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung). Dies entspricht der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag. Der "alte" Sparerfreibetrag und die "alte" Werbungskostenpauschale sind mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 abgeschafft und durch den Sparerpauschbetrag ersetzt worden. Der Sparerpauschbetrag umfasst nicht nur Zinsen und Dividenden, sondern auch Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und Termingeschäften.
Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Damit ist auch der bisherige steuerliche Abzug von Fremdfinanzierungskosten für den Kauf von Wertpapieren abgeschafft worden. Ab 2009 gilt mithin ein umfassendes Abzugsverbot für die tatsächlich angefallenen Werbungskosten.
Ihr Frag-Steuertipps-Team