Verkauf Lebensversicherung
Themengebiet: Abgeltungssteuer
Schlagworte: Altvertrag, Verkauf, Lebensversicherung, steuerfrei,
Guten Tag,
zur steuerlichen Behandlung beim Verkauf einer Lebensversicherungen gibt es auf jeder Seite des Internets eine andere Meinung. Deswegen bitte ich um Auskunft im konkreten Fall:
Die Versicherung wurde in den 80-er Jahren abgeschlossen und lief ununterbrochen bis heute. Im Herbst 2009 wurde sie beitragsfrei gestellt, aber es liegt keine Mitteilung der LV-Gesellschaft vor, dass der Vertrag nun neu beginnt.
Jetzt wollen wir den Vertrag verkaufen und haben ein attraktives Angebot. Teilauszahlung 33% jetzt. 67% in acht Jahren, was immer noch erheblich besser ist, als den Vertrag beitragsfrei noch 27!! Jahre bis zur Fälligkeit weiterlaufen zu lassen.
Wie wird das besteuert?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Verkauf von Policen ist seit dem 01.01.2009 generell und in voller Höhe steuerpflichtig, gleichgültig, ob es sich um einen so genannten Neu- oder Altvertrag handelt. Es gilt der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Nur noch Altverträge, die bereits eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hinter sich haben, bleiben steuerfrei.
Daher ist ein Verkauf der Lebensversicherung in Ihrem Fall steuerlich unbedenklich. Der Verkaufserlös wird nicht besteuert, da die Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren eingehalten wurde.
Ihr Frag-Steuertipps-Team