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Frage gestellt vor
1 Jahren 9 Monaten 3 Tagen

Einsatz:50,00€

 
 

Werbungskosten bei geringfügiger Beschäftigung

Themengebiet: Werbungskosten
Schlagworte: pauschale Lohnsteuer, geringfügige Beschäftigung, Minijob, Werbungskosten,

Seit März 2010 bin ich Regelaltersrentner, beziehe noch Einkünfte aus einer Pensionskasse und arbeite als geringfügig Beschäftigter (mtl. maximale Einkünfte 150,00 €) entsprechend meiner Qualifikation in der Versicherungsbranche.
Meine Tätigkeit beschränkt sich auf Büroarbeit sowohl in einem Fremdbüro als auch im häuslichen Arbeitszimmer (50%/50%).
Welche Werbungskosten kann ich gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 12.05.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Entscheidet sich der Arbeitgeber, bei Ihrer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des Sozialgesetzbuches(sog. Minijob), für die pauschale Lohnsteuererhebung, ist er nach dem Einkommensteuergesetz Schuldner der einheitlichen Pauschsteuer, nicht der Arbeitnehmer.

Sowohl der pauschal besteuerte Arbeitslohn als auch die pauschale Lohnsteuer bleiben bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer und beim Lohnsteuerjahresausgleich außer Ansatz. Die pauschale Lohnsteuer ist weder auf die Einkommensteuer noch auf die Jahreslohnsteuer anzurechnen. Da im Bereich der Lohnsteuerpauschalierung weder eine Veranlagung zur Einkommensteuer noch ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden kann, können auch keine Werbungskosten in Ansatz gebracht werden.

Wählt der Arbeitgeber für eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des Sozialgesetzbuches nicht die pauschale Lohnsteuererhebung, so ist die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt nach Maßgabe der vorgelegten Lohnsteuerkarte zu erheben. Das Arbeitsentgelt unterliegt dann der individuellen Besteuerung. Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, etc.) können im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches in Ansatz gebracht werden.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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