Verluste bei Kapitaleinkünfte
Themengebiet: Abgeltungssteuer
Schlagworte: Kapitalvermögen, Verlustvortrag, Verlustverrechung, Unternehmensanleihe,
Ich habe mehrere Unternehmensanleihen. Ein Unternehmen zahlt seit 2009 kein Zins mehr, ist konkurs und wird z.Z. restruktuert und dies soll zum 1.7.2010 abgeschlossen sein. Es ist abzusehen daß ich ca.40.000 € verlust erleiden werde. Ich habe ca. 15.000 € pro Jahr Zinseinnahmen. Wann und wie kann ich den Verlust steuerlich abschreiben? Über mehrere Jahre?
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Seit 2009 können Kursverluste von Anleihen mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) verrechnet werden, allerdings nicht mit anderen Einkommensarten. Verluste aus Kapitalvermögen werden auf das Folgejahr übertragen. Sie können den Verlust jedoch nicht steuerlich abschreiben.
Ihr Frag-Steuertipps-Team