Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
3 Monaten
9 Tagen
Einsatz:25,00
Gehaltsumwandlung für Dienstwagen und Werbungskosten
Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: Leasing, Dienstreisen, Bruttoentgelt, Entgeltumwandlung,
Ist es für einen Arbeitnehmer (AN) möglich, für einen per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt vollständig vom Arbeitnehmer (über ein Voll-Leasing) finanzierten Dienstwagen (der Arbeitgeber ist hierbei der Leasingnehmer) Werbungskosten für Dienstkilometer (per Fahrtenbuch nachgewiesen und mit dem durchschnittlichen Kilometersatz errechnet) abzusetzen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach den vorliegenden Informationen gehe ich davon aus, dass Ihnen der Arbeitgeber Kosten für die dienstlich veranlassten Kilometer erstattet, z. B. in Form von Spesenabrechnungen. In diesem Fall können Sie Kosten für Dienstkilometer nicht zusätzlich geltend machen. Variante 3 ist zutreffend. Im Rahmen der Steuererklärung können Sie die Entfernungspauschale für die Fahrten von der Wohnung zu der Arbeitsstätte ansetzen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
08.06.2010
Sehr geehrter Herr Pokropowitz,
richtig ist, dass mein Arbeitgeber (AG) für die mit dem Dienstfahrzeug gefahrenen Dienstkilometer den Pauschalbetrag von 0,30 € pro km auszahlt – allerdings müssen diese Pauschalbeträge noch von mir versteuert werden. Somit erhöht sich der Bruttolohn um 0,30 € pro km.
Daher meine hoffentlich kostenlose Nachfrage:
Ist es möglich, wenigstens diesen Steueranteil der vom AG (für die mit dem Dienstwagen gefahrenen Dienstkilometer) ausgezahlten Pauschalbeträge über den Ansatz als Werbungskosten wiederzuerlangen? (Denn bei einem Privatfahrzeug würde der AG die Dienstkilometer steuerfrei erstatten können.)
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Pittelkow
Sehr geehrter Herr Pittelkow,
natürlich ist eine kostenfreie Nachfrage möglich.
In diesem Fall teile ich Ihre Auffassung: sofern die Arbeitgebererstattungen für die Dienstreisen steuerpflichtig, d. h. brutto, ausgezahlt wurden, handelt es sich hierbei um Einnahmen i. S. d. § 19 EStG. Sie können dann Werbungskosten i. H. v. EUR 0,30 pro gefahrenen Kilometer geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
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