Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
1 Jahren
8 Monaten
3 Tagen
Einsatz:50,00
Raumkosten bei selbständiger Tätigkeit
Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: 2, 3, 4, 1,
Den Sachverhalt und die Fragestellung können Sie dem Dateianhang entnehmen. Ich hoffe die Datei ist bei Ihnen angekommen, sie wird trotz mehrfachem Hinzufügen nicht angezeigt. Über eine kurzfristige Beantwortung wäre ich Ihnen dankbar.
Sehr geehrter Fragesteller,
der Anhang wird nicht angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
mehr Details zur Frage
am
04.06.2010
Ich versuch es nochmals unter einem anderen Dateityp. Gleichzeitig hab ich an Ihre Mailadresse den Dateianhang zusätzlich gesendet. Es würde mich freuen heute noch Antwort zu erhalten, da ich leider bereits am Montag Termin beim Finanzamt habe.
Besten Dank und viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
der Sachverhalt kann bedauerlicherweise nicht abschließend geprüft werden. Hier fehlen detaillierte Hintergrundinformationen. Auch ist aufgrund des erheblichen Zeit- und Prüfungsaufwandes eine kostenfreie Erstberatung in diesem Falle nicht möglich.
Allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass die Aufteilung regelmässig anhand eines Flächenschlüssels zu erfolgen hat (Verhältnis eigenbetriebliche Nutzung zu Gesamtfläche). Die Abschreibung wird grundsätzlich im Rahmen des § 7 EStG auf Grundlage der historischen Anschaffungskosten ermittelt. Möglicherweise kann eine Einlage zum höhreren Teilwert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG erfolgen. Dies und die Frage, ob sich hierdurch erhöhte Abschreibungspotential ergibt, konnte nicht abschließend geprüft werden.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
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