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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 8 Monaten 3 Tagen

Einsatz:50,00€

 
 

Abgeltungssteuer

Themengebiet: Kapitalvermögen
Schlagworte: sparerfreibetrag, Sparerpauschbetrag, Anlage Kap, Abgeltungssteuer,

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte im vergangenen Jahr Kapitalerträge (ausschließlich Zinsen auf Sparguthaben), die sich wie folgt zusammensetzen:
Bank A: 263,78
Bank B: 308,24
Bank C: 131,93
Bei Bank C aus gemneinschaftlichem Bausparvertrag mit meiner Lebensgefährtin

Versehentlich hatte ich meine Freistellungsanträge nicht aktualisiert,so dass Bank A, bei der nur ein Freistellungsauftrag über 200 Euro gestellt war, lt. Steuerbescheinigung 15,95 Euro Kapitalertragssteuer und 0,86 Euro Solidaritätszuschlag abgeführt hat und Bank C 32,98 Euro Kapitalertragssteuer und 1,81 Euro Solidaritätszuschlag. Bei Bank B hatte ich einen Freistellungsauftrag über 600 Euro, weshalb keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde.

Hier nun meine Frage: Wie erhalte ich die Abgeltungssteuer zurück, da ich ja insgesamt unter 801 Euro Kapitaleinkünfte (=Freistellungsgrenze) hatte und wie deklariere ich dies in der Steuererklärung. Mich interessiert auch, wie ich deutlich mache, dass es sich bei Bank C um ein gemeinsames Konto handelt (Halbierung der Zinsgewinne?)
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

 

Antwort

Antwort von
Heike Ufer
am 04.06.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Bitte reichen Sie bei Abgabe der Steuererklärung die Anlage KAP mit ein. Kreuzen Sie die Zeilen 4 und 5 an. Das Finanzamt berücksichtigt dann den Sparerpauschbetrag.

Anschließend tragen Sie alle Werte ein. Die Einkünfte der Bank C sind nur hälftig anzusetzen. Ebenso die einbehaltene Steuer hierauf. Ihre Lebensgefährtin hat dann ggf. die andere Hälfte anzusetzen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

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