Ablehnung Hausrat als außergewöhnliche Belastung wg. Gegenwert
Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: 2, 3, 4, 1,
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Steuererklärungsbescheid wurde mir mein Hausratschaden aus einer Überschwemmung mit folgender Begründung abgelehnt:
"Die als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwendungen konnten in Höhe von 7.864 € nicht berücksichtigt werden, weil ihnen ein Gegenwert gegenübersteht".
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Chancen und eine Begründung für einen Widerspruch darlegen könnten.
HINTERGRUND:
Unser Haus wurde aufgrund starker Regenfälle und aufgrund einer städtischen Baustelle überschwemmt - der geamte Souterain-Bereich stand 70 cm unter Wasser. Es bestand eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschäden, welche die Wohngebäudeschäden ersetzt hat. Die Hausratversicherung umfasste aber keine Elemnetarschäden, so dass die Kosten für den Hausrat nicht abgedeckt waren. Die Stadt lehnte damals den Schadensersatzanspruch wegen der städtischen Baustelle ab. Auf eine weitere Klage hatten wir verzichtet und gehofft die Kosten als außergewöhnlichen
Belastungen absetzen zu können.
Vielen Dank!