Schenkungs / Erbschaftssteuer
Themengebiet: Erbschaftsteuer
Schlagworte: Dokumentation, Schenkung, Ausland, Schweiz,
Mein Sohn wohnt seit ca. 2 Jahren in der Schweiz. Ich möchte ihm zur Unterstützung einen größeren Geldbetrag zukommen lassen. Ich selbst bin Inländer mit Wohnsitz Deutschland. Wenn ich die Freibetragsgrenze des Erbschafts- (Schenkungssteuer) -gesetzes beachte fallen dann noch gem. anderer Steuergesetze z.B. AStG Steuern an, bzw. sind weitere Freibetragsgrenzen zu beachten?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach schweizerischem Steuerrecht fällt die Schenkungssteuer beim Erblasser/Geber an und nicht beim Erbberechtigten/Beschenkten. Dies gilt im Allgemeinen überwiegend im internationalen Verkehr.
Die Schenkung muss also in Deutschland versteuert werden. Wenn der Schenkungsbetrag unterhalb der Freigrenze liegt, ist die Schenkung in Deutschland ebenfalls steuerfrei.
Dennoch muss die Schenkung ausreichend dokumentiert werden. In der schweizerischen Steuererklärung gibt es eine spezielle Rubrik dafür, wo Sie den Schenkungsbetrag deklarieren (aber nicht versteuern) müssen. Damit ist dann auch ausreichen erklärt, weswegen das Vermögen Ihres Sohnes einen solchen Zuwachs erlebt hat.
Um zu verhindern, dass auf diese Weise Schwarzgeld gewaschen wird, kann die Steuerbehörde zudem verlangen, dass Sie einen schriftlichen Schenkungsvertrag vorweisen. Können Sie die Schenkung nicht glaubwürdig belegen, so müssen Sie damit rechnen, dass das Geld zusammen mit dem übrigen Einkommen versteuern werden muss.
Frag-Steuertipps-Team