Gewinn - Verlust
Themengebiet: Aktiengewinne und -verluste
Schlagworte: Private Veräußerungsgeschäfte, Verlustvortrag, Aktiengewinne, gesonderte Feststellung,
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Verluste aus Aktiengeschäfte in 2008 sind durch Bescheid zum 31.12.2008 festgestellt worden.
Gewinne aus Aktiengeschäften in 2009 sollten in der Steuererklärung 2009 verrechnet werden.
Die noch vorhandenen Verluste sollten in die Folgejahre vorgetragen werden.
Das Finanzamt hat Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung nicht anerkannt.
Ist das richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Da Sie im Kalenderjahr 2008 einen Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften in Form von Aktienverkäufen hatten und dieser Verlust auch gesondert festgestellt worden ist, ist er bis einschließlich dem Veranlagungsjahr 2013 mit künftigen Gewinnen aus Aktienverkäufen zu verrechnen, § 23 Abs. 3 Sätze 9 und 10 EStG in Verbindung mit § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG.
Ihr Frag-Steuertipps-Team