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2 Monaten 20 Tagen

Einsatz:30,00€

 
 

Anspruch auf Kindergeld 2009

Themengebiet: Kindergeld
Schlagworte: Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Kapitalvermögen, 18. Lj vollendet,

Das einzige Kind, geboren 4.7.1991, besuchte in 2009 das ganze Jahr vom 1.1.2009 bis 31.12.2009 ein Gymnasium in NRW. Das leibliche Kind lebt bei seinen Eltern in NRW, die zusammen veranlagt werden.
Das Kind vollendete also am 3.7.2009 das 18. Lebensjahr und war ab 4.7.2009 volljährig.
Als einzige Einkünfte und Bezüge fielen in 2009 beim Kind Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zeile 21 Anlage Kind 2009) an, und zwar Zinsen jeweils am Ende des Anlagezeitraums
a) von einem Sparkonto in Höhe von 700 Euro,
b) Zinsen von einem Festgeldkonto für den Anlagezeitraum vom 19.09.2008 bis 19.09.2009 in Höhe von 5500 Euro sowie anschließend
c) vom selben Festgeldkonto für den Anlagezeitraum vom 19.09.2009 bis 19.12.2009 in Höhe von 500 Euro und
d) von einem Bausparvertrag für den Anlagezeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 in Höhe von 400 Euro sowie
e) für denselben Bausparvertrag eine Wohnungsbauprämie am 02.04.2009 in Höhe von 30 Euro

Frage:
Besteht 2009 Anspruch auf Kindergeld (nachdem alle Jahre zuvor Anspruch auf Kindergeld bestand)?

Mit freundlichen Grüßen

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 20.06.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Es besteht für Ihr Kind weiterhin für das Kalenderjahr 2009 ein Anspruch auf Kindergeld.

Ihr Kind hat zwar das 18. Lebensjahr im Kalenderjahr 2009 vollendet, es hat jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet und wird für einen Beruf ausgebildet (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 a EStG). Der Schulbesuch bzw. das Studium steht einer Berufsausbildung gleich.

Das Kind wird jedoch nur dann berücksichtigt, wenn nicht die Grenze der zulässigen Einkünfte und Bezüge des Kindes in Höhe von jährlich 7.680 Euro (Ab 2010 insgesamt 8.004 Euro) überschritten ist.

Die vorgenannte Grenze ist im Kalenderjahr nicht überschritten = 7.130,00 Euro Einnahmen aus Kapitalvermögen ./. Sparerpauschbetrag von 801,00 Euro = Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 6.329,00 Euro.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

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