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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 7 Monaten 13 Tagen

Einsatz:30,00€

 
 

Werbungskosten - Wegstreckenentschädigung

Themengebiet: Werbungskosten
Schlagworte: regelmäßige Arbeitsstätte, Dienstreise, Fahrtkosten, Anlage N,

Hallo,

ich fahre tägl. mit dem Auto zum 25 km vom Wohnort entfernten Satellitenarbeitsplatz (Büro), den der AG für mich dort wegen meiner Behinderung (100 %) eingerichtet hat (alternierende Telearbeit). Ca. 2 x Monat fahre ich mit dem öPNV zur Hauptdienststelle, welche 87 km von meinem Wohnort entfernt ist, zur Arbeit, Besprechungen etc.

Frage:
Wie trage ich die Wegstreckenentschädigung für die Fahrten zur Hauptdienststelle in der aktuellen Einkommensteuererklärung 2010 ein bzw. wo trage ich das im Bogen ein ? Ich habe alle Fahrtickets zum Nachweis aufgehoben. Der AG zahlt bzw. erstattet diese Kosten nicht, ich trage sie selber voll.

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 29.06.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Bei einem Arbeitnehmer, der außerhalb des Betriebs tätig wird, kann der Betrieb ohne weitere Ermittlungen als regelmäßige Arbeitsstätte anerkannt werden, wenn er
regelmäßig in der Woche mindestens 20 Prozent seiner vertraglichen Arbeitszeit
oder im Kalenderjahr durchschnittlich an einem Arbeitstag je Arbeitswoche im Betrieb tätig wird (R 37 Abs. 2 LStR 2006). Nach drei Monaten wird die auswärtige Tätigkeitsstätte als neue regelmäßige Arbeitsstätte angesehen, und dann liegt keine Dienstreise (mehr) vor (R 37 Abs. 3 LStR 2006).

Daher sind die Fahrten zur Hauptdienststelle als Dienstreise zu bewerten. Tragen Sie Ihre Reisekosten in die Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in dem Bereich für Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten ein. Hier können Sie neben den Fahrtkosten auch eine Pauschale für Mehraufwendungen für Verpflegung eintragen, wenn Sie auf Ihren Dienstreisen länger als 8 Stunden abwesend sind.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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