Steuer Themen

Aktuelle Steuer-Top-Themen

Nachfrage zu beantworteter Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
2 Monaten 11 Tagen

Einsatz:50,00€

 
 

Vorsorgepauschale bei Arbeitslohn höher als 64800

Themengebiet: Sonderausgaben
Schlagworte: Anwartschaft auf Versorgung, gekürzte Vorsorgepauschale, Sonderausgaben, Abfindung,

Entgegen den Angaben im EDV-Programm Steuersparerklärung 2010 genehmigte das Finanzamt nur 3000 anstatt der 5322, die bei Ehepartnern gelten, wenn nur einer Arbeistlohn bezieht.
Der Arbeitslohn bestand ausschließlich aus einer Abfindung, die nach §34 abgerechnet wurde. RV-Beträge flossen nur über das bezogene ALG I.
Warum?

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 05.07.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

In Ihrem Fall war nur die gekürzte Vorsorgepauschale in Höhe von 3.000,00 Euro zu gewähren, da Sie im Veranlagungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei waren und eine lebenslängliche Versorgung bzw. eine Versorgung in Form einer Abfindung erhalten haben, § 10c Abs. 3 Nr. 1 EStG.

Im Programm sollten Sie unter Tätigkeit im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung „Sonstiges“ anwählen und darunter die Anwartschaft auf Altersvorsorge mit „Ja“ bestätigen.

Für weitere Fragen steht Ihnen der technische Support gerne zur Verfügung.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 22.07.2010

 
Sehr geehrter H. Pokropowitz,
erfreuliche Überraschung für mich. Das Finanzamt aktzeptierte die erhöhte Pauschale und erstattet mir jetzt den Differenzbetrag.
Zum Glück hatte ich meinen Einspruch bereits eingereicht, als ich Ihre Antwort bekam, die wohl Schrott war.
Bitte korrigieren Sie Ihre falsche Antwort oder entfernen meine Bewertung.
Ich hatte keine Verorgungsbezüge bezogen. Da ich in 2009 ausschließlich die Abfindung bekam, wurden meinerseits keine Rentenbeiträge bezahlt.
MfG

 
 
 

Bewertung

Bewertung
der Antwort

Ohne Ihre Ausfüllhilfe wäre ich im EDV-Programm nie auf den richtigen Eintrag gekommen.

Bewertung
als Grafik

mit 5 Sternen bewertet

 

Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung

Ihre Frage ist nicht dabei?Alle Fragen zum
Thema anzeigen
Eigene Frage
stellen