Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
2 Monaten
6 Tagen
Einsatz:50,00
Minderung Vorwegabzug
Themengebiet: Sonderausgaben
Schlagworte: Vorsorgepauschale, Betriebsrente, gekürzte Vorsorgepauschale, Pilot, nicht das ganze Jahr Rente bezogen, Zwölftelung, Sonderausgaben,
Als ehemaliger Lufthansa-Pilot befinde ich mich seit dem 1.1.07 in der sogenannten Übergangsversorgung, bin also eine Art Betriebsrentner. Die Lufthansa leistet keinerlei Zukunftssicherung mehr, so zahle ich auch die Krankenversicherung in voller Höhe , also Arbeitnehmer-und -geberanteil.Damit gehöre ich nicht zum Personenkreis nach §10 Abs.3 Nr.1 oder 2 ESTG, somit entfällt eine Minderung des Vorwegabzuges. Im Steuerbescheid für 2009 ist nun genau das geschehen. Jetzt meine eigentliche Frage: Ich habe im Dez.09 das 63.Lebensjahr vollendet und für diesen Monat auch den Versorgungsfreibetrag bekommen. Ist nun damit für das ganze Jahr eine Minderung des Vorwegabzuges möglich? Wie sieht das für 2010 aus?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Bezug von Versorgungsbezügen wirkt sich leider steuerschädlich auf die Vorsorgepauschale aus.
Im Dezember 2009 gehören Sie bedingt durch den Erhalt von Versorgungsbezügen zu dem Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 3 EStG, mit der Folge, dass Sie nur noch die gekürzte Vorsorgepauschale für das gesamte Kalenderjahr 2009 erhalten können.
Eine Zwölftelung ist ausdrücklich lt. Bundesfinanzminister (BMF-Schreiben vom 30.01.2008, Randziffer 55 Satz 2) nicht vorgesehen.
In den folgenden Kalenderjahren werden Sie leider ebenfalls nur noch die gekürzte Vorsorgepauschale erhalten.
Eine Klage hiergegen hat wenig Aussicht auf Erfolg, siehe z.B. das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 03.02.2000 - 1 K 1091/99, EFG 2000 S. 487.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
06.07.2010
Liebes Steuertipps-Team, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hatte ich so auch befürchtet. Vorsichtshalber eine Nachfrage: Meine Bezüge sind seit 2007 dieselben, die Vorsorgepauschale wurde nicht gekürzt. Die einzige Änderung ist nur mein 63.Geburtstag im Dezember . Das ist also als Kürzungsgrund
für das ganze Jahr ausreichend? Per Definition habe ich ja unverändert die Übergangsversorgung erhalten.
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
unter Umständen haben wir doch noch eine Möglichkeit die Kürzung der Vorsorgepauschale zu verhindern.
Überprüfen Sie bitte, ob Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei gestellt worden sind bzw. Ihr Arbeitgeber Sie auf Antrag freigestellt hat.
Ich gehe davon aus, dass in den Gehaltsabrechnungen Rentenversicherungsbeiträge abgezogen worden sind. Somit gelten Sie nicht als Arbeitnehmer im Sinne von § 10c Abs. 3 Nr. 1 EStG.
Da Sie der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen gelten Sie auch nicht als Arbeitnehmer im Sinne von § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG.
Eine weitere Kürzungsmöglichkeit der Vorsorgepauschale besteht, wenn Sie zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 3 EStG gehören.
Sie gehören zum Personenkreis, wenn Sie Versorgungsbezüge im Kalenderjahr 2009 erhalten haben.
Diese haben Sie unzweifelhaft im Dezember 2009 erhalten. Mit Vollendung des 63. Lebensjahres gelten Betriebsrenten als Versorgungsbezug, mit der Folge, dass Sie den Versorgungsfreibetrag ab diesem Zeitpunkt in Anspruch nehmen können.
Somit gehören Sie nach den vorgenannten Grundsätzen auch zum Personenkreis des § 19 Abs. 2 Nr. 2 EStG.
Zum Personenkreis des § 19 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Sie ausgenommen. Dieser Personenkreis umfasst Altersrentner, Personen die Witwen- oder Waisengelder bezogen haben oder beamtet sind.
Eine Kürzung der Vorsorgepauschale kommt nach § 10c Abs. 3 Nr. 3 EStG jedoch eben nur für den Personenkreis nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 EStG in Frage.
Sie gehören jedoch zum Personenkreis nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 EStG. § 10c Abs. 3 Nr. 3 EStG greift somit ausnahmsweise nicht für die Kürzung der Vorsorgepauschale in Ihrem Fall.
Die letzte Kürzungsmöglichkeit hätte das Finanzamt, wenn Sie nach § 10c Abs. 3 Nr. 4 EStG eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten würden. Das ist ebenfalls nicht der Fall, da Sie eine Betriebsrente erhalten.
Ich empfehle Ihnen, gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen und entsprechend wie oben dargestellt zu begründen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
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ihrer Veröffentlichung