Verlustrechnung
Themengebiet: Aktiengewinne und -verluste
Schlagworte: Verlustverrechnung, Einkünfte Kapitalvermögen, Aktien, Altverluste,
Laut Ihren Programm können Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften ( Aktien ) mit
Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet werden!
Laut Finanzamt können diese Verluste jedoch nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden!
Was ist jetzt richtig?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Gewinne aus Kapitalvermögen sind mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar, wenn der Kauf der Aktien bis zum 31.12.2008 noch stattfand und es sich somit noch um Altverluste handelt, § 20 Abs. 6 EStG n.F. in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG.
Neuverluste aus Aktienkäufen ab 01.01.2009 hingegen, dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG n.F.).
Diese Verluste werden in spätere Kalenderjahre vorgetragen (§ 10d Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 6 Satz 4 und 5, zweiter Halbsatz, EStG n.F.), damit sie gegebenenfalls dort wieder mit Gewinnen aus privaten Aktienverkäufen verrechnet werden können.
Könnten Sie uns bitte mitteilen, wo Sie evtl. eine Unklarheit entdeckt haben?
Sofern es sich wirklich um einen Fehler unsererseits handelt, wird Ihre Frage nicht in Rechnung gestellt.
Ihr Frag-Steuertipps-Team