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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 7 Monaten

Einsatz:25,00€

 
 

AN mit Sitz Inland AG Niederlande

Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: BRD, Doppelbesteuerung, Arbeitnehmer, Niederlande,

Arbeitnhmer mit Sitz in Inland und niederländischen Arbeitgeber.70 % arbeitet er in der BRD und 30% in NL. Versteuert werden die Einkünfte in NL und zusätzlich 70% werden in der BRD versteuert.
Frage: Wo kann ich diesen Tatbestand nachlesen bzw. mich informieren?.

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 08.07.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Das Besteuerungsrecht für die Einkommensteuer zwischen Niederlande und Deutschland regelt das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen BGBl. 1960 II S. 1782; BStBl 1960 I S. 381.

Bedingt durch Ihre Arbeit in den Niederlanden sind Sie mit Ihrer Arbeitsleistung in den Niederlanden steuerpflichtig.

In Deutschland gilt für Sie das Welteinkommensprinzip, das heißt, Sie müssen grundsätzlich alle Einkünfte in Deutschland versteuern, die Sie in der ganzen Welt erzielen. Hier knüpft das o.g. Doppelbesteuerungsabkommen an.

In Artikel 10 des DBA ist geregelt, dass nur der Staat Ihre Arbeitsleistung besteuern darf, in dem auch die Arbeit ausgeführt wird. Demnach 30% in NL und 70% in Deutschland (Siehe auch Artikel 20 Abs. 1 des o.g. DBAs).

Durch das DBA werden somit Ihre niederländischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland freigestellt, unterliegen jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Hiernach erhöhen Ihre Einkünfte aus den Niederlanden den Steuersatz für die Berechnung Ihrer deutschen Einkommensteuer.

Ich empfehle Ihnen hierzu einen Steuerberater Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen.

Weiterhin empfehle ich Ihnen einen niederländischen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer niederländischen Steuererklärung zu beauftragen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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