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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
2 Monaten 1 Tagen

Einsatz:30,00€

 
 

Fahrtkosten/ Reisekostenpauschale

Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: Vermietung, PKW, sonstige Einkünfte, auslagenersatz,

Bisher wurden Fahrten mit dem eigenen PKW durchgeführt: Fahrten zu Fortbildungen bzw. im Einsatz ala Freiberuflerin. Nun leihen wir uns immer das auto eines Freundes, der dieses nur selten benötigt.Die gefahrenen km werden diesem Freund bezahlt und zwar mit 0,30€/km.
Ist diese Zahlung für unseren Freund insofern schädlich, als er sie als Einnahmen bei sich verbuchen muss bzw. was kann er tun, z.B.über Werbungskosten o.ä. um diese Einnahmen auf Null zu fahren?

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 10.07.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Einkünfte aus der gelegentlichen Vermietung von beweglichen Gegenständen sind im Rahmen des § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig. Die Einkünfte ermitteln sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Werbungskosten. Werbungskosten sind gem. § 9 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. In diesem Falle sind die (anteilige) Steuer, Versicherung, Reparaturen, Abschreibungen des KFZ abzugsfähig. Hinsichtlich der Höhe der Abschreibung lassen sich mangels näherer Informationen keine genauen Angaben machen. Ein Neuwagen wird regelmäßig über einen Zeitraum von 6 Jahren abgeschrieben, so dass Sie dies für diesen Einzelfall prüfen sollten. Eine sinnvolle anteilige Aufteilung könnte anhand der km-Fahrleistung erfolgen.

Es besteht eine Freigrenze in Höhe von EUR 256,00. Ist der Gewinn im Jahr unter dieser Freigrenze, so ist der Gewinn nicht steuerpflichtig. Erreichen oder übersteigen die Einkünfte den Betrag von EUR 256,00, sind sie voll zu versteuern.


Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 11.07.2010

 
Wenn der Fahrzeughalter auch die Benzinkosten bestreitet, sind diese dann auch als Werbungskosten für ihn absetzbar?

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Marc Pokropowitz
am 11.07.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Daher gehören die Benzinkosten ebenfalls dazu.

 
 
 

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