Verlust 2009 bei Rückzahlung eines Zertifikats in Aktien absetztbar?
Themengebiet: Abgeltungssteuer
Schlagworte: Verlustverrechnung, Anlage Kap, Zertifikate, Spekulationsfrist,
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß einer Information auf der Seite http://www.abgeltungssteuer.steuernetz.de/aav_abgeltungssteuer/blog/detail.xhtml;jsessionid=086745D93AADF7CDBF5DF344EF9A444B?entryId=61
ist die Rückzahlung von Zertifikaten in Aktien nicht steuerneutral.
Deshalb bitte ich anhand meiner Daten zu prüfen, ob ich die entstandenen Verluste in meiner Steuererklärung 2009 unterbringen kann:
Kauf Discount-Zertifikat: Geschäftstag 12.06.2008, Valuta 16.06.2008
Stammdaten: Fälligkeit 18.06.2009, Letzter Handelstag 15.06.2009
Mitteilung meiner Bank am 10.06.2009: Hinweis auf Endfälligkeit des Zertifikates zum 25.06.2009. Zum Zeitpunkt 10.06.2009 war schon klar, dass das Zertifikat in Aktien zurückbezahlt wird.
Abrechnung vom 29.06.2009: Einbuchung der Aktien in mein Depot zum 25.06.2009, Verlust ca. 2.500,-€. (Ich halte die Aktien noch heute).
Meine Fragen:
- kann ich den entstandenen Verlust in der Steuererklärung geltend machen und mit Zinserträgen verrechnen?
- wenn ja, in welches Formular/ Zeile müssen die Beträge mit welchem Datum eingegeben werden?
- Unterliegt dieser Verlust dem Halbeinkünfteverfahren?
Herzlichen Dank.
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Bei Zertifikate, die zwischen dem 15.03.2007 und dem 31.12.2008 gekauft wurden und nach mehr als einem Jahr vor dem 30.06.2009 verkauft wurden, ist bei realisierten Verlusten leider KEINE Verrechnung möglich. Hätten Sie die Zertifikate nach dem 01.07.2009 verkauft, wäre eine Verrechnung mit positiven Kapitalerträgen
(z.B. Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen) möglich gewesen (§ 52 a Abs. 10 Satz 8 EStG 2009).
Ihr Frag-Steuertipps-Team