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1 Monaten 28 Tagen

Einsatz:30,00€

 
 

Aktienverlust 2008

Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: Totalverlust, Verlustverrechnung, Aktie, Spekulationsfrist,

Hallo.In 2008 habe ich Aktien von Alitalia und Northern Rock gekauft und wollte diese in 2008 wieder verkaufen.Dies ging nicht da Insolvenz bzw Verstaatlichung eintrat.Das Finanzamt lehnt eine Verlustanrechnung für 2008 ab mit der Begründung,es sei ja kein Schaden/Verlust in 2008 entstanden.Trifft dies zu?

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 19.07.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Die Aussage/Haltung des Finanzamts ist leider korrekt und gesetzeskonform.

Aus dem An- und Verkauf einer Finanzanlage kann steuerlich nur ein berücksichtigungsfähiger Verlust entstehen, wenn vor Erlangung der Wertlosigkeit der Anlage ein Verkaufsgeschäft, d.h. ein aktives Handeln, stattgefunden hat. Bei reiner Erlangung der Wertlosigkeit ohne Verkauf ist eine Berücksichtigung des Verlustes nicht möglich.
Ihr Sachverhalt fällt leider somit in die "private Vermögensebene" und ist nicht steuerbar.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

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